Steuerberaterhaftung? Steuerberaterhaftung!
Das Steuerrecht wird zunehmend komplex – praktisch jedes Jahr nehmen die Steuerrechtsgesetze an Komplexität und Anzahl zu. Hinzu kommt ein ständig wachsendes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, sonstigen internationalen Übereinkommen sowie die niemals endende Flut von Normen und Gerichtsurteilen (insbesondere des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg - EuGH) auf Ebene der Europäischen Union (EU).
Daher verwundert es nicht, dass auch die Zahl der Haftungsfälle von Steuerberatern ständig steigt. Waren Haftungsansprüche, die von Klienten gegen ihren Steuerberater geltend gemacht werden, früher ein rares Ereignis, ist heutzutage ein beträchtlicher Anteil der Steuerberater schon mit Haftpflichtansprüchen von Mandanten – ob berechtigt oder nicht – konfrontiert worden.
Dasselbe gilt für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare – auch Angehörige dieser Berufe werden zunehmend mit dem Vorwurf konfrontiert, durch steuerliche Fehlleistungen ihren Mandanten Schaden zugefügt zu haben. Bei Rechtsanwälten und Notaren geht es in diesem Zusammenhang sehr oft um Fehler bei der Selbstberechnung und Abfuhr bzw. Erklärung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer (GrESt), Grundbucheintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer (ImmoESt).
Letztlich kann eine Beratung und Vertretung in Steuerberaterhaftungsfällen (bzw. in steuerrechtlichen Haftungsfällen von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern) am kompetentesten geleistet werden, wenn der damit befasste Rechtsanwalt auch über breites und tiefes steuerliches Wissen verfügt – wer die Beratung und Vertretung in Steuerberaterhaftungsfällen übernimmt sollte einerseits das Steuerrecht in Theorie und Praxis beherrschen, andererseits aber auch die praktische Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei (bzw. in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einer Rechtsanwaltskanzlei) von innen kennen.
All dies trifft auf die Kanzlei von Dr. Felix Karl Vogl zu:
Dr. Felix Karl Vogl
ist Rechtsanwalt & Steuerberater
und seit mehr als 10 Jahren in der juristischen Praxis tätig.
Dr. Felix Karl Vogl
ist außerdem seit Mai 2022 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Steuerrecht und Rechnungswesen
Aufgrund seiner umfassenden Ausbildung in beiden Berufen (sowie seiner zeitweiligen Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung) sowie seiner jahrelangen praktischen Tätigkeit an der Schnittstelle der Berufsbilder Rechtsanwalt & Steuerberater ist es nur folgerichtig, dass Dr. Felix Karl Vogl sich in der Praxis seit Jahren mit dem Thema Steuerberaterhaftung befasst. Dasselbe gilt für die Haftung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Notaren für steuerliche Fehlleistungen.
Da Dr. Felix Karl Vogl in einer Einzelkanzlei tätig ist (es werden keine weiteren Juristen in der Kanzlei beschäftigt) ist jeder Fall Chefsache.
Ziel dieses Internetauftrittes ist es, einerseits Steuerberatern und andererseits deren Klienten zu einer realistischen Einschätzung der Problematik zu verhelfen, keine Schwarz-Weiß-Malerei zu betreiben und Ihnen den Kontakt zu einem Spezialisten in der Materie zu verschaffen.
Mitunter sind es völlig falsche Vorstellungen von Mandanten, die zu Haftungsansprüchen Anlass geben – nur weil ein Steuerberater verpflichtend über eine Haftpflichtversicherung verfügt, muss er noch nicht für alles, was vom Klienten als steuerlicher Nachteil empfunden wird, einstehen. Dasselbe gilt für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters Auch ist nicht jedes unerfreuliche Ereignis im rechtlichen Sinne ein (ersatzfähiger) Schaden.
Umgekehrt ist ein Steuerberater z. B. nicht deshalb frei von jedem Vorwurf, nur weil der Klient Formulare und vorgefertigte Erklärungen unterschrieben hat oder (nur) deshalb, weil der Mandant sich mit einer bestimmten Vorgehensweise einverstanden erklärt hat etc.
Wir sind kein Freund davon, die Welt holzschnittartig in die Guten und die Bösen einzuteilen. Demgemäß vertritt meine Kanzlei sowohl Steuerberater (bzw. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, denen steuerliche Vorwürfe gemacht werden) als auch deren Klienten – immer mit der gebotenen Professionalität, der nötigen Diskretion und dem Willen, den Sinn für das Mögliche zu bewahren – und für den Mandanten daher mit Treue und Eifer das Beste Ergebnis zu erreichen.
Ziel dieses Informationsangebotes ist es, zu einer realistischen Betrachtung der Problematik zu verhelfen und einen Mehrwert an Information für diejenigen zu liefern, die sich als Steuerberater oder als deren Klienten (bzw. als Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Notar oder deren Mandanten) mit Haftungsansprüchen beschäftigen müssen.
Eine individuelle Rechtsberatung kann und will dieses Informationsangebot freilich nicht ersetzen – demgemäß wird jede Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes dieser Website ausgeschlossen.