Wissen zur Steuerberaterhaftung
Wie jedermann, der „sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert“ (§ 1299 ABGB) ist auch ein Steuerberater verpflichtet, all jene Kenntnisse zu haben und sorgfältig und gewissenhaft einzusetzen, die notwendig sind, um für den Klienten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – im Rahmen seines Auftrages und im Rahmen des geltenden Rechts.
Der Steuerberater haftet für rechtswidrig und vorwerfbar zugefügte steuerliche, finanzielle oder rechtliche Nachteile.
Unter Umständen kann den Mandanten an seinem Schaden auch ein Mitverschulden treffen.
Besonders herausfordernd ist im Rahmen der Steuerberaterhaftung die Berechnung des steuerlichen Schadens – die Berechnung des Steuerschadens setzt breite und tiefe Kenntnisse des Steuerrechtes voraus, und zwar in zahlreichen Abgabenarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, ImmoESt, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer etc. etc. etc.), auf verschiedenen rechtlichen Ebenen (Gesetze, Verordnungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Verfassungsrecht, Europarecht) sowie auf verschiedenen Anwendungsebenen (Finanzamt bzw. Zollamt, Verwaltungsgerichte). Außerdem muss der Rechtsanwalt, der eine Vertretung im Bereich der Steuerberaterhaftung übernimmt, idealerweise auch den Weg kennen, den ein sorgfältiger Steuerberater für seinen Klienten eingeschlagen hätte – Kenntnis der Steuerberatungspraxis bzw. der Praxis der Bearbeitung von steuerlichen Themen in Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien ist daher unerlässlich.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung und der Komplexität des Steuerrechts können letztlich wohl nur spezialisiert arbeitende Rechtsanwälte diese Kenntnisse aufbringen (abgesehen von Steuerberatern, die aber wiederum nicht vor Zivilgerichten und Strafgerichten vertreten dürfen). Idealerweise sollte ein Rechtsanwalt, der in Steuerberaterhaftungsfällen vertritt, auch die praktische Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei von innen kennen.
Gut, wenn es einen gibt, der als Rechtsanwalt & Steuerberater sowie als Gerichtssachverständiger zugelassen und tätig, und in all diesen Berufsbildern praktisch ausgebildet und laufend fortgebildet ist:
Dr. Felix Karl Vogl